Distribution

Publiziert

Web Feature Service

Die Gebührenordnung zum Sondergebrauchsregelemt der Stadt Zürich (GOSGR) regelt die Berechnung der Gebühr für die bauliche Inanspruchnahme öffentlichen städtischen Grundes zu privaten Zwecken. Dazu ist u.a. der Landwert am Ort der Benützung zu berücksichtigen.

Zweck: Der Datensatz dient der Festlegung, in welchem Gebiet die Nutzung stattfindet und welcher Tarif zur Anwendung kommt.

Nutzungsbedingungen

Freie Nutzung

Freie Nutzung
  • Sie dürfen diesen Datensatz für nicht kommerzielle Zwecke nutzen.
  • Sie dürfen diesen Datensatz für kommerzielle Zwecke nutzen.
  • Eine Quellenangabe wird empfohlen (Autor, Titel und Link zum Datensatz).

Zusätzliche Informationen