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In der fünften Ausgabe der «Kennzahlen der Schweizer Spitäler» werden erstmals die Zahlen von allen Spitälern veröffentlicht. Der neue Artikel 22a des Krankenversicherungsgesetzes, der am 1. Januar 2009 in Kraft getreten ist, stellt neu die gesetzliche Grundlage der ab 2009 erhobenen Daten dar. Gestützt auf diese neue Bestimmung in Verbindung mit Art. 31 der Verordnung über die Krankenversicherung ist die Publikation der Kennzahlen mit den Daten 2008/2009 obligatorisch geworden. Die Angaben basieren auf den Daten der Jahre 2008 und 2009 der Krankenhausstatistik des Bundesamtes für Statistik und geben einen Überblick über Struktur, Patienten, Leistungen, Angebot, Personal und finanzielle Situation der Spitäler.
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