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Kurzbericht - Preisszenarien für die Investitionsbeiträge Wasserkraft und Biomasse

Mit der Revision des Energiegesetzes (EnG) wurden per 1. Januar 2018 Investitionsbeiträge für Wasserkraft- und Biomasseanlagen eingeführt. Ein wesentliches Element zur Bemessung der Beitragshöhe stellen die zukünftigen Erlöse dieser Anlagen dar. Aus diesem Grund stellt das Bundesamt für Energie (BFE) gemäss Artikel 63 Absatz 5 sowie Artikel 85 Absatz 1 der Energieförderverordnung (EnFV) ein stündliches Preisszenario zur Verfügung, mit Hilfe dessen diese Erlöse berechnet werden.

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