Datensatz
Fischenzen
Fischenzen sind private oder körperschaftliche Fischereirechte am Obersee, Untersee, Seerhein und Rhein. Ebenso bestehen an vielen natürlichen und künstlichen Weihern private Fischereirechte. Gewässer mit Fischenzen und Weiherfischereirechten sind von der Verleihung des Rechts auf Fischfang durch den Staat ausgenommen. An diesen Gewässern mit besonderen Fischereirechten dürfen nur die Inhaber des Fischereirechts oder dazu ermächtigte Personen fischen.
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Distributionen
Zusätzliche Informationen
Datenbereitsteller
Kanton Thurgau, Amt für Geoinformation
Erstellt
Identifikatoren
9de4a93a-ccd9-468d-a8ac-5e2719cae9fb@kanton-thurgau
Kontaktmöglichkeiten
Periodizität der Abgrenzung
Zielseite
Kategorien
Katalog
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