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Isohypsen/Isobathen DTM - 2014
Im Projekt "Luftaufnahmen42" wird durch die Abteilung Geoinformation des Amts für Raumentwicklung ARE des Kantons Zürich alle vier Jahre ein hochauflösendes Laserscanning (LIDAR, 8 Pkt/m2) zur Erstellung des digitalen Oberflächenmodells (DOM ZH) sowie des digitalen Terrainmodelles (DTM ZH) angefertigt. Auf der Grundlage des DTM ZH und der Seegrund-Daten des Zürichsees wurden die Isohypsen und Isobathen berechnet.
Werkhöfe TBA
Werkhöfe des kantonalen Tiefbauamtes mit Adressen und Kontaktangaben
ÖREB-Kataster - vereinfachtes Datenmodell ZH - Lärmempfindlichkeitsstufen (in Nutzungszonen)
Gemäss Lärmschutzverordnung (LSV, SR 814.41) sind für alle Nutzungszonen Lärmempfindlichkeitsstufen zu erfassen. Es werden die Empfindlichkeitsstufen keine ES (z.B. Reservezonen), ES I, ES II, ES III und ES IV unterschieden. Ausserdem können Teile von Nutzungszonen der ES I und ES II der nächst höheren Stufe zugeordnet werden, wenn sie mit Lärm vorbelastet sind. Diese Aufstufungen werden in der gleichen Datenebene erfasst; die Flächen werden mit dem Wert der höheren Stufe und zusätzlich mit dem Attribut "aufgestuft" gekennzeichnet. Die Empfindlichkeitsstufen sind flächendeckend über das ganze Gemeindegebiet erfasst.
Gewässerregionen
Gewässerregionen auf Basis der Einzugsgebiete des Bundes (Hades-Atlas) von 2004 mit Anpassungen von Seiten des Kantons Zürich vom Oktober 2011. Die Gewässerregionen sind nur innerhalb des Kantons dargestellt und bilden deshalb mehrheitlich nur einen Teil der gesamten Gewässerregionen ab Die Gewässerregionen im Einzelnen sind: 1000: Rheinrandgebiete 2000: Limmat 3000: Reppisch 4000. Sihl 5000: Reuss-Lorze 6000: Glatt 7000: Töss-Unterlauf 8000: Töss-Oberlauf 9000: Thur
Historische Gemeindegrenzen
Fast jedes Jahr erfolgen zwischen den Gemeinden des Kantons Grenzregulierungen, und in jüngerer Zeit fanden Gemeindefusionen statt. Die Gemeindegrenzen lassen sich anhand dieses Datensatzes bis ins Jahr 2001 zurückverfolgen. Er basiert auf den Gemeindegrenzdaten GIS-ZH Nr. 95. Ältere Stände sind in Übersichtsplangenauigkeit (1:5000). Anleitung unter Datengrundlage, Bemerkungen beachten!
Waldreservate - Geolion Eintrag in Bearbeitung
<b>Naturwaldreservate</b> im Kanton Zürich sind durch Verträge <b>langjährig gesicherte</b> Waldflächen, in denen weitestgehend auf Pflegeeingriffe verzichtet wird (Typ MCPFE1_2), um sie den natürlichen Alterungs- und Zerfallsprozessen zu überlassen. Dadurch erhöht sich der Alt- und Totholzanteil und die Strukturvielfalt, welche spezialisierten Tier- und Pflanzenarten Lebensraum bietet. <b>Sonderwaldreservate</b> (Typ: MCPFE1_3) lassen gezielte Eingriffe zur Biodiversitätsförderung zu. Sie sind entweder langjährig vertraglich gesichert oder als Waldteile mit Reservatscharakter durch überkommunale Schutzanordnungen geschützt. Seit Dezember 2023 sind die Waldreservate im ÖREB integriert. In den Gemeinden, in denen die Waldgrenzen festgesetzt sind, werden die Waldreservate (Natur- und Sonderwaldreservate) im ÖREB auf das Waldareal zugeschnitten, d.h. nach dieser Bearbeitung gibt es in diesen Gemeinden keine Waldreservate mehr ausserhalb des Waldareals.
Amtliche Vermessung; Einzelobjekte DM01AVZH24
Die Einzelobjekte vom Geometrietyp Punkt, Linien oder Fläche werden nach Arten wie z.B. Mauer, Gebäudeteil, Brücken, Tunnel, Antennen, Aussichtsturm, Bahngeleise usw. unterschieden. Die Bodenbedeckungsarten des Bundes wurden für den Kanton Zürich erweitert. Datenmodel: DM01AVZH24 (Abgabe auch als DM01AVCH24D und MOpublic) Inhalt: Einzelobjekte (Punkt, Linie, Fläche), Objektname, Objektnummer Aktualisierung: Projektierte Bauten werden ab der Baufreigabe erfasst und nach der Vollendung innerhalb eines Jahres nachgeführt. Nicht bewilligungspflichtige Objekte werden mit der periodischen Nachführung alle 8 Jahre aktualisiert. Weitere Informationen wie Erhebungskriterien, Genauigkeit und Detaillierung sind in der Weisung AV06 Einzelobjekte, Detaillierungsgrad der amtlichen Vermessung, beschrieben. Die Genauigkeit, welche im Kapitel "Ausdehnung/Referenzsystem/Massstab" angegeben ist, bezieht sich nur auf die Genauigkeit des Referenzsystems. Die Punktgenauigkeit der Informationsebene Einzelobjekte ist in Art. 29 der Technischen Verordnung des VBS über die amtliche Vermessung (TVAV) festgelegt. <a href="https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1994/1864_1864_1864/de" >TVAV</a> <a href="https://www.zh.ch/content/dam/zhweb/bilder-dokumente/themen/planen-bauen/geoinformation/kataster/amtliche-vermessung/merkblaetter/07_layerdefinition_geobaudxf.pdf" target="_blank">DXF-Layerdefinition nach Datenreferenzmodell GEOBAU (Norm SN 612 020)</a>
Fischenzen
Fischenzen sind private oder körperschaftliche Fischereirechte am Obersee, Untersee, Seerhein und Rhein. Ebenso bestehen an vielen natürlichen und künstlichen Weihern private Fischereirechte. Gewässer mit Fischenzen und Weiherfischereirechten sind von der Verleihung des Rechts auf Fischfang durch den Staat ausgenommen. An diesen Gewässern mit besonderen Fischereirechten dürfen nur die Inhaber des Fischereirechts oder dazu ermächtigte Personen fischen.
Forstliche Bestandeskarte
Darstellung der Waldstrukturen; Unterteilung in Entwicklungsstufen (Jungwuchs bis Altholz); Codierung der Altersklassen, der Baumartenmischung und der Hauptbaumarten (häufigste, dominierende Baumarten pro Bestand).
Gewässerschutzbereiche
Der Geobasisdatensatz beinhaltet Gewässerschutzbereiche gemäss Gewässerschutzgesetzgebung. Die Gewässerschutzbereiche dienen dem qualitativen und quantitativen Schutz der ober- und unterirdischen Gewässern. Gewässerschutzbereiche dienen der Information der Behörden und sind für die Grundeigentümer nicht direkt verbindlich. Gewässerschutzbereiche sind ein Element des planerischen Gewässerschutzes und Bestandteilt der Gewässerschutzkarte.