Tierseuchenmeldungen in der Schweiz
Die Datenbank InfoSM (= Informationssystem Seuchenmeldungen) des BLV enthält Angaben zu sämtlichen Ausbrüchen meldepflichtiger Tierseuchen in der Schweiz seit 1991. Um die Daten korrekt interpretieren zu können, muss die Überwachungsstrategie für die einzelnen Tierseuchen zum Zeitpunkt der Fallmeldung einbezogen werden. Bei Fragen können Sie uns jederzeit Kontaktieren.
Die Mitteilungen des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen – kurz Bulletin – publizieren wöchentlich die aktuellen Seuchenmeldungen.
Die Meldepflicht (Tierseuchenverordnung Art. 61) verpflichtet alle Personen, die Tiere halten, betreuen oder behandeln dazu, Ausbrüche von Tierseuchen (Tierseuchengesetz Art. 1) oder verdächtige Beobachtungen einer Tierärztin oder einem Tierarzt zu melden. Die Meldepflicht gilt auch für Bienen, Fische und freilebende Wildtiere. Meldestellen sind der Bieneninspektor, die für die Fischerei zuständige kantonale Stelle resp. das kantonale Veterinäramt.
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