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Digitales Oberflächenmodell (LiDAR 2019)
Bei der Ebene digitales Oberflächenmodell (LiDAR 2019) handelt es sich um die Abbildung der Erdoberfläche mit Gebäuden und Vegetation.<br> Die Daten basieren auf luftgestützten Lasermessungen mit einer mittleren Punktdichte von 16 Punkten pro m2 und einer Höhengenauigkeit von 10 cm (1 Sigma=68%). Die Befliegung erfolgte im Frühjahr 2019.
Gewässerqualität in Bodensee, Thur und Murg
Das Amt für Umwelt untersucht in regelmässigen Abständen die grösseren Gewässer auf ihre chemische und biologische Wasserqualität. Dazu wurde der Thurgau in drei Einzugsgebiete aufgeteilt. Pro Jahr wird ein Einzugsgebiet (EZ) untersucht. Jedes EZ wird deshalb alle drei Jahre untersucht.Die Einzugsgebiete sind Bodensee, Thur und MurgInformationen zu Grenzwerten und der Beurteilung der Wasserqualität kann den [Methoden zur Untersuchung und ](https://www.bafu.admin.ch/dam/bafu/de/dokumente/wasser/uv-umwelt-vollzug/methoden_zur_untersuchungundbeurteilungderfliessgewaesserchemisc.pdf.download.pdf/methoden_zur_untersuchungundbeurteilungderfliessgewaesserchemisc.pdf)[Beurteilung der Fliessgewässer](https://www.bafu.admin.ch/dam/bafu/de/dokumente/wasser/uv-umwelt-vollzug/methoden_zur_untersuchungundbeurteilungderfliessgewaesserchemisc.pdf.download.pdf/methoden_zur_untersuchungundbeurteilungderfliessgewaesserchemisc.pdf) unter entnommen werden. Generelle Hinweise:Beim Nitrit- und Ammoniumgehalt handelt es sich um normierte Werte. Der Ammoniumgehalt ist normiert auf den Grenzwert bei Wassertemperaturen >10°C. Der Nitritgehalt ist normiert auf den Grenzwert bei Chloridgehalten < 10 mg/l.Die angegebenen Werte beziffern das 90% Quantil der 12 Messpunkte pro Jahr.Datenquelle: Amt für Umwelt Kanton Thurgau
Arbeitspendler nach Gemeinde
Der Datensatz enthält die Anzahl der Binnen-, Zu und Wegpendler nach Gemeinde. Die Daten für die Jahre 2014 und 2018 stammen aus der Strukturerhebung des Bundesamt für Statistik (BFS). Die angegebenen Daten basieren dabei auf Schätzmodellen. Die Daten für das jahr 2020 stammen aus der Pendlermatrix des BFS. Im Gegensatz zur Strukturerhebung handelt es sich bei den Daten der Pendlermatrix nicht um eine Stichprobenerhebung.Datenquelle: Amt für Daten und Statistik Kanton Thurgau
Konsolidierte Ausgaben nach funktionaler Gliederung Kanton Thurgau (Staatsrechnung)
Der Datensatz enthält die konsolidierten Ausgaben nach funktionaler Gliederung ab 2005 gemäss der Staatsrechnung, d. h. die Ausgaben ohne interne Verrechnungen, Einlagen in Spezialfinanzierung, Abschreibungen, ausserordentlicher Aufwand und durchlaufende Beiträge.
Staatsrechnung Thurgau 2015 - Bilanz
Aufgeführt ist die Staatsrechnungsbilanz, welche aus Datenschutzgründen auf die 4-stellige Kontengruppe verdichtet angezeigt wird. Die 4-stellige Kontengruppe entspricht der Definition gemäss Rechnungsmodell (HRM2). Es wird auf der Aktivseite unterschieden zwischen Finanz- und Verwaltungsvermögen. Auf der Passivseite zwischen Fremdkapital und Eigenkapital. Die Kontobezeichnung beschreibt die jeweilige 4-stellige Kontengruppe. Die Beträge ohne Minusvorzeichen zeigen einen Soll-Saldo. Die Beträge mit Minusvorzeichen zeigen einen Haben-Saldo.Datenquelle: Finanzverwaltung
Gesamterneuerungswahl Regierungsrat 2024
Der Datensatz beinhaltet die Ergebnisse der Gesamterneuerungswahl des Regierungsrates des Kantons Thurgau 2024 nach Politischen Gemeinden. Provisorisches Endergebnis Grossratswahlen 2024 (Stand 07.04.2024)
Grossratswahlen 2024: Kandidatenstimmen nach Herkunft der Stimmen (Panaschierstatistik) Bezirk Kreuzlingen
Der Datensatz enthält die Ergebnisse der Kandidierenden für die Grossratswahlen 2024 auf Ebene der Politischen Gemeinden des Bezirks Kreuzlingen. Die Daten zeigen, wie viele Stimmen die Kandidierenden von unveränderten wie veränderten Stimmzetteln (Panaschierstimmen = Stimmen von anderen Listen) erhalten haben. In der Datei "Erläuterungen" werden die im Datensatz enthaltenen Variablen kurz beschrieben.Stand am Wahltag (07.04.2024)
Schutzmassnahmen Natur- und Landschaftsschutzobjekte national / regional Differenz
Das Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz (NHG, SR 451) beauftragt die zuständigen Behörden zur Bewahrung und Förderung der Lebensgrundlagen der einheimischen Tierund Pflanzenwelt, zur Erhaltung der Natur- und Kulturdenkmäler sowie der geschichtlichen Stätten. In das kantonale Schutzinventar gemäss Artikel 17 des (kantonalen) Gesetzes über den Natur- und Heimatschutz (RB 10.5101) werden die Schutzobjekte (Gebiete sowie Einzelobjekte, gemäss Art. 6) aus den Bereichen Natur, Landschaft und Kultur aufgenommen. Dieses Schutzinventar (ID=10-UR) hat einen lediglich hinweisenden Charakter, ist nicht abschliessend, und ist nur behördenverbindlich (Art. 19 Urner Gesetz über den Natur- und Heimatschutz). Die Schutzwürdigkeit wird in drei hierarchische Kategorien mit unterschiedlicher behördlicher Zuständigkeit eingestuft: Schutzobjekte von lokaler, regionaler und nationaler Bedeutung (Art. 4). Schutzobjekte, die in einem vom Bund erlassenen Inventar aufgeführt sind, gelten ohne weiteres als Bestandteil des kantonalen Inventars und sind im kantonalen Verzeichnis aufzunehmen (Art. 17 Abs. 2). Der Kanton ist verantwortlich für den Schutz nationaler und regionaler Schutzobjekte. Der Schutz lokaler Objekte obliegt den Gemeinden (Art. 10). Der Kanton kann die Gemeinden beauftragen, nationale und regionale Schutzobjekte via der kommunalen Nutzungsplanung unter Schutz zu stellen. Der Kanton berät dabei die Gemeinden bei Planungs- und Schutzmassnahmen.
Landsgemeinde vom 07. Mai 1967
Resultate der Landsgemeinde vom 07. Mai 1967, strukturiert als JSON
Tierseuchenmeldungen in der Schweiz
Die Datenbank InfoSM (= Informationssystem Seuchenmeldungen) des BLV enthält Angaben zu sämtlichen Ausbrüchen meldepflichtiger Tierseuchen in der Schweiz seit 1991. Um die Daten korrekt interpretieren zu können, muss die Überwachungsstrategie für die einzelnen Tierseuchen zum Zeitpunkt der Fallmeldung einbezogen werden. Bei Fragen können Sie uns jederzeit Kontaktieren. Die Mitteilungen des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen – kurz Bulletin – publizieren wöchentlich die aktuellen Seuchenmeldungen. Die Meldepflicht (Tierseuchenverordnung Art. 61) verpflichtet alle Personen, die Tiere halten, betreuen oder behandeln dazu, Ausbrüche von Tierseuchen (Tierseuchengesetz Art. 1) oder verdächtige Beobachtungen einer Tierärztin oder einem Tierarzt zu melden. Die Meldepflicht gilt auch für Bienen, Fische und freilebende Wildtiere. Meldestellen sind der Bieneninspektor, die für die Fischerei zuständige kantonale Stelle resp. das kantonale Veterinäramt.