Suchergebnisse
Results list
Produzenten- und Importpreisindex
Unternehmensdemografie (UDEMO)
Produzentenpreisindizes für Dienstleistungen (SPPI)
Schweizerischer Wohnimmobilienpreisindex (4Q 2019 = 100)
Mit dem Schweizerischen Wohnimmobilienpreisindex (IMPI) schliesst das Bundesamt für Statistik (BFS) eine Lücke in der öffentlichen Preisstatistik. Der Immobilienbereich ist ein sehr wichtiger Wirtschaftssektor, der eng mit der Konjunktur zusammenhängt. Als neuer Konjunkturindikator dient der IMPI der Überwachung der Finanzmarktstabilität, der Währungspolitik und der Steuerung der Inflation sowie der Beobachtung der Immobilienpreisentwicklung. Die Entwicklung der Transaktionspreise für Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen wird quartalsweise veröffentlicht und nach fünf Gemeindetypen aufgeschlüsselt (städtische Gemeinden einer grossen, mittleren oder kleinen Agglomeration bzw. ausserhalb einer Agglomeration, intermediäre und ländliche Gemeinden). Die Ergebnisse werden rund sechs Wochen nach dem Beobachtungszeitraum in Form einer Medienmitteilung sowie im Internet veröffentlicht. Auf der Website sind darüber hinaus eine didaktische Broschüre, ein Methodenbericht und eine detaillierte Dokumentation der hedonischen Modellierung verfügbar (siehe Link unter «Weiterführende Links»). Zum preisstatistischen System der Schweiz gehören ebenfalls der Landesindex der Konsumentenpreise (LIK), der Harmonisierte Verbraucherpreisindex (HVPI), der Mietpreisindex (MPI), der Produzenten- und Importpreisindex (PPI), der Baupreisindex (BAP) und die Messung der internationalen Kaufkraftparitäten.
Umwelt. Taschenstatistik 2020
Ausgewählte Indikatoren des Bereichs 'Industrie und Dienstleistungen', Entwicklung
Diese Tabelle ist nicht mehr aktuell und wird nicht mehr aktualisiert.
Reisen der Schweizer Wohnbevölkerung 2019
Solare Einstrahlung auf eine horizontale Fläche
Die Einstrahlungskarten zeigen die solare Strahlung auf eine nach Süden ausgerichtete Fläche für vier verschiedene Neigungen: Horizontal, 30°, 75° und 90°. Die Daten basieren auf einer schweizweiten Modellierung mit einer horizontalen Gitterweite von 50m. Zu Grunde liegen Messdaten aus dem Zeitraum 2000-2020. Der Einfluss des Horizonts wurde aus einem 10 m aufgelösten Höhenmodell der Schweiz und dem grenznahen Ausland abgeleitet. Dargestellt wird für die jeweiligen Einstrahlungsebenen neben der Globalstrahlung auch die erwartete Photovoltaik-Produktion pro kW installierte Leistung. Die Angaben können als erste Einschätzung der möglichen PV-Produktion dienen. Je nach lokalen Gegebenheiten und Anlagendesign kann der Wert jedoch höher oder tiefer ausfallen. So wurden beispielsweise allfällige Mehrerträge durch den Einsatz von bifazialen Modulen nicht berücksichtigt. Unter «Zusatzinformationen» können pro Gitterpunkt die monatlichen Werte der Globalstrahlung (pro m2) und der erwarteten Photovoltaik-Produktion (pro kW installierte Leistung) abgefragt werden. Weitere Informationen zur Modellierung können dem Bericht unter dem Link «Datenbezug» entnommen werden.
Sachplan geologische Tiefenlager
Die radioaktiven Abfälle der Schweiz stammen grösstenteils aus den fünf Kernkraftwerken, aber auch aus Medizin, Industrie und Forschung. Sie müssen für sehr lange Zeit sicher von Mensch und Umwelt ferngehalten werden. Dazu ist die Einlagerung in unterirdische Gesteinsschichten nach heutigem Kenntnisstand die sicherste Lösung.Das Kernenergiegesetz schreibt deshalb die geologische Tiefenlagerung der radioaktiven Abfälle vor. Die Standortsuche für geologische Tiefenlager erfolgt im Rahmen des "Sachplan geologische Tiefenlager (SGT)". Die Standortsuche erfolgt in drei Etappen. Am Ende der dritten Etappe wird der Bundesrat über einen Standort für schwach- und mittelradioaktive Abfälle SMA sowie einen Standort für hochradioaktive Abfälle HAA oder für einen Standort für alle Abfallkategorien entscheiden (Rahmenbewilligung). Die Geodaten enthalten die geologischen Standortgebiete für SMA bzw. HAA und die Standortareale für eine Oberflächenanlage entsprechend dem aktuellen Koordinationsstand der Festlegung.
Lage und angrenzende Bereiche gemäss Störfallverordnung im Bereich Rohrleitungsanlagen
Die Störfallverordnung (StFV, SR 814.012) bezweckt den Schutz der Bevölkerung und der Umwelt vor schweren Schädigungen infolge von Störfällen. Sie regelt das eigenverantwortliche Umsetzen von Sicherheitsmassnahmen durch die Inhaber eines Verkehrswegs, eines Betriebs oder einer Rohrleitungsanlage und das Kontroll- und Beurteilungsverfahren durch die Behörden. Die geografische Lage der unterstellten Rohleitungsanlagen und der von der Vollzugsbehörde festgelegte, für raumplanerische Entscheide relevante angrenzende Bereich (Konsultationsbereich) werden durch die Vollzugsbehörde (Bundesamt für Energie BFE) veröffentlicht (Art. 20 Abs. 1 StFV). Der Datenbestand enthält sämtliche Rohrleitungsanlagen nach der Rohrleitungsverordnung vom 2. Februar 2000 (RLV, SR 746.11), welche die Kriterien nach Anhang 1.3 StFV erfüllen. Zudem enthält er von den Rohrleitungsanlagen abgeleitete angrenzende Bereiche (Konsultationsbereiche). Der Konsultationsbereich beträgt 300 Meter auf beiden Seiten der Rohrleitungsanlage, falls der Druck grösser gleich 67.5 bar und der Durchmesser der Rohrleitung grösser gleich 24 Zoll ist. Ansonsten beträgt der Konsultationsbereich 100 Meter auf beiden Seiten der Rohrleitung. Die Daten werden jährlich in Zusammenarbeit mit den Betreibenden aktualisiert. Daher ist es möglich, dass die Daten zum Zeitpunkt der Betrachtung punktuell nicht mehr aktuell sind. Für den Einzelfall ist eine Auskunft des Betreibenden einzuholen. Die Daten werden nicht zum Download angeboten.